Vielfach scheitert die Umsetzung der intelligenten Lohnoptimierung in der Praxis an der Komplexität der vier autonomen Rechtsbereiche:
• Arbeitsrecht
• Tarifrecht
• Steuerrecht
• Sozialversicherungsrecht
Wird insbesondere der zulässige Rahmen der Beratung im jeweiligen Rechtsbereich überschritten, liegt grundsätzlich ein Verstoß gegen die Vorschriften des Sozialversicherungsgesetz vor, der zu weitreichenden Schadensersatzforderungen führen kann.