Das Problem

Vielfach scheitert die Umsetzung der intelligenten Lohnoptimierung in der Praxis an der Komplexität der vier autonomen Rechtsbereiche:

• Arbeitsrecht
• Tarifrecht
• Steuerrecht
• Sozialversicherungsrecht

Wird insbesondere der zulässige Rahmen der Beratung im jeweiligen Rechtsbereich überschritten, liegt grundsätzlich ein Verstoß gegen die Vorschriften des Sozialversicherungsgesetz vor, der zu weitreichenden Schadensersatzforderungen führen kann.